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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen |
Zuständigkeit |
Leistungsbereich SGB XII Sachgebietsleiter Matthias Reinecke Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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+49 391 540-6724 |
Fax |
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+49 391 540-6118 |
E-Mail |
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Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[-] Fristen
Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
[+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[+] Voraussetzungen
[+] Bearbeitungsdauer
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